Voraussetzung für alle Führerscheinklassen. Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc.
Unbedingt erforderlich ist dieser Lehrgang für betriebliche Ersthelfer gemäß den einschlägigen Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Die Lehrgangsdauer beträgt 9 Unterrichtseinheiten
(1Unterrichtseinheit = 1 x 45 Min.) Abweichend von der unten genannten Teilnahmegebühr übernimmt bei betrieblichen Ersthelfern die zuständige Berufsgenossenschaft die Gebühren. Das notwendige Formular für die Kostenübernahme muss zum Kursbeginn ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben vorgelegt werden.
Hier können Sie sich das zugehörige Dokument downloaden/ausdrucken:
Formular für alle Berufsgenossenschaften sowie der Unfallkasse Hessen
"Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen:
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben mitte, Kontakt auf.