Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Die Erste Hilfe Fortbildung kann nur besucht werden, wenn die letzte Erste Hilfe Ausbildung oder Fortbildung nicht länger als maximal zwei Jahre zurückliegt.
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben, Kontakt auf.